Steuerliche Änderungen ab 2026
Nachfolgend erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuerungen, die ab dem Jahr 2026 in Kraft treten (sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen).
1. Einkommensteuer und Lohnsteuer
- Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag steigt ab 2026 auf 12.348 EUR. Der Spitzensteuersatz greift künftig erst ab 69.799 EUR (bisher 68.430 EUR).
- Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld erhöht sich auf 259 EUR monatlich je Kind. Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 EUR pro Elternteil.
- Vorsorgepauschale: Ab 2026 werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und im Lohnsteuerabzugsverfahren automatisiert berücksichtigt.
- Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.330 EUR, die Ehrenamtspauschale auf 960 EUR.
- Entfernungspauschale: Ab 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 EUR pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (bisher gestaffelt).
- Steuerliche Begünstigung für arbeitende Rentner: Mit der „Aktivrente“ können Rentner ab 2026 bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
2. Unternehmen und Selbstständige
- Elektrofahrzeuge: Die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung von betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen als Dienstwagen wird auf 100.000 EUR angehoben. Zudem werden Sonderabschreibungen und eine arithmetisch-degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt.
- Degressive Abschreibung: Für Ausrüstungsinvestitionen ist eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % für die Jahre 2025–2027 möglich.
- Forschungszulage: Die Forschungszulage wird ab 2026 erweitert.
3. Umsatzsteuer
- Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie: Ab 2026 wird der Steuersatz dauerhaft abgesenkt.
- E-Rechnung: Übergangsregelungen zur verpflichtenden E-Rechnung im Jahr 2026.