Kapitalgesellschaften: Erleichterungen beim Verlustvortrag und Anteilswechsel
Rückwirkend zum 1. Januar 2016 wurde der neue „fortführungsgebundene Verlustvortrag“ eingeführt. Dieser kann relevant werden für Kapitalgesellschaften, in denen (steuerliche) Verlustvorträge vorhanden sind und bei denen Anteilswechsel vorgesehen sind. Bisher gehen Verlustvorträge grundsätzlich anteilig unter bei Anteilswechseln von mehr als 25%, bei mehr als 50% gehen diese vollständig unter. Nach der Neuregelung können Verlustvorträge aber erhalten bleiben, wenn – sinngemäß – der bisherige Geschäftsbetrieb fortgeführt wird. Dazu werden mehrere Kriterien definiert, die erfüllt bleiben müssen.