Neue Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ ab 1.1.2018
Ab dem 1. Januar 2018 gilt eine neue Betragsgrenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“, die sofort voll abgeschrieben werden können. Diese Grenze liegt bisher bei 410 EUR und wird nunmehr auf 800 EUR erhöht (jeweils netto, für umsatzsteuerliche Unternehmer). Diese Anpassung war längst überfällig – die bisherige Grenze stammte noch aus den 60er Jahren – und schafft […]