Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025 (Umsatzsteuer)
Ab dem 1. Januar 2025 treten wesentliche Änderungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen sind:
1. Anhebung der Umsatzgrenzen:
· Vorjahresumsatz: Die Grenze für den Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr wird von bisher 22.000 € auf 25.000 € erhöht.
· Laufender Umsatz: Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz 100.000 € nicht überschreiten, um die Kleinunternehmerregelung weiterhin anwenden zu können.
2. Sofortige Besteuerung bei Überschreiten der Umsatzgrenze:
Wird die Umsatzgrenze von 100.000 € im laufenden Kalenderjahr überschritten, entfällt die Steuerbefreiung ab dem Zeitpunkt des Überschreitens. Das bedeutet, dass bereits der Umsatz, der die Grenze überschreitet, der Regelbesteuerung unterliegt. Frühere Umsätze des Jahres bleiben jedoch steuerfrei.
3. Erweiterung auf EU-weit ansässige Unternehmer:
Ab 2025 können auch Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten die deutsche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Umgekehrt haben in Deutschland ansässige Kleinunternehmer die Möglichkeit, die Steuerbefreiung in anderen EU-Staaten zu nutzen. Hierfür wird ein besonderes Meldeverfahren gemäß § 19a UStG eingeführt, das eine elektronische Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie quartalsweise Umsatzmeldungen vorsieht.
4. Vereinfachte Rechnungsstellung:
Kleinunternehmer sind weiterhin nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) auszustellen, müssen jedoch in der Lage sein, solche zu empfangen. Die Anforderungen an Rechnungen wurden im neuen § 34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) festgelegt.
5. Anpassung des Vorsteuerabzugs:
Kleinunternehmer sind grundsätzlich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dies gilt auch für Eingangsleistungen, die für steuerbefreite Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden.
Diese Reformen zielen darauf ab, die Kleinunternehmerregelung zu vereinheitlichen und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu erleichtern. Es ist für Kleinunternehmer wichtig, ihre Umsatzentwicklung genau zu überwachen und ihre Buchhaltungsprozesse entsprechend anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.