Erleichterung für Kleinbetragsrechnungen für den Vorsteuerabzug
Die Grenze für den Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen ist von bisher 150 EUR auf 250 EUR angehoben worden (bezogen jeweils auf den Gesamt-Rechnungsbetrag). Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1.1.2017. Das heißt, ab dem 1.1.2017 sind für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen bis 250 EUR nur die wesentlich leichteren formalen Anforderungen der Kleinbetragsrechnungen für den Vorsteuerabzug zu erfüllen, insbesondere muss der Leistungs- und Rechnungsempfänger nicht genannt werden. Sollte die Rechnung allerdings einen Rechnungsempfänger enthalten, muss dieser auch korrekt sein.