Corona-Folge: homeoffice wird steuerlich gefördert
Der Gesetzgeber reagiert auf die zunehmende Nutzung eines Arbeitsplatzes zuhause in Folge der Corona-Pandemie. Angestellte können für jeden Tag, den sie von zuhause aus arbeiten, eine Werbungskostenpauschale von 5 EUR geltend machen, maximal 600 EUR pro Jahr. Allerdings wirken sich diese Werbungskosten, genauso wie andere Werbungskosten nur aus, wenn sie in Summe den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr überschreiten.