Corona-Prämie an Mitarbeiter bis 30. Juni 2021 möglich
Durch das Jahressteuergesetz 2020 wird die Zahlung von Corona-Prämien an Mitarbeiter bis 30. Juni 2021 möglich (ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen). Diese Prämien bleiben bis 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Der Betrag kann insgesamt aber nur einmal pro Mitarbeiter gezahlt werden. Wer im letzten Jahr bereits eine volle Corona-Prämie gezahlt hat, kann in diesem Jahr keinen weiteren Betrag beanspruchen.