NV-Bescheinigung beantragen, um Kapitalertragsteuer zu sparen
Wer absehen kann, dass er in 2021 Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (rd. 9.744 EUR) haben wird, aber höhere Kapitalerträge bezieht, sollte überlegen jetzt – zum Jahresanfang – eine sog. NV-Bescheinigung beim Finanzamt zu beantragen (“Nichtveranlagungsbescheinigung”). Bei Vorlage dieser NV-Bescheinigung bei den Banken werden Kapitalerträge ohne Abzug der Kapitalertragsteuer ausbezahlt – selbst wenn diese höher sind, als der Sparerfreibetrag (801 EUR pro Person). Dies kann vor allem interessant sein für Kinder, auf die bereits ertragsbringendes Wertpapiervermögen übertragen wurde.